Allgemeine Geschäftsbedingungen der

LABOKLIN GmbH & Co. KG

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Abschluss und die Durchführung aller Verträge, welche die Firma LABOKLIN GmbH & Co. KG, Steubenstraße 4, 97688 Bad Kissingen mit ihrem Auftraggeber / Kunden zum Zwecke von Laboruntersuchungen abschließt.

1.2. Mit der Auftragserteilung an die LABOKLIN GmbH & Co. KG gelten diese AGB als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht.

1.3. Alle Vereinbarungen und Leistungen der LABOKLIN GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Grundlage der folgenden Regelungen unter Ausschluss entgegenstehender AGB des Auftraggebers / Kunden. Sie werden auch Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber / Kunde von diesen AGB abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers / Kunden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der LABOKLIN GmbH & Co. KG. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die LABOKLIN GmbH & Co. KG nicht ausdrücklich widerspricht oder der Auftraggeber / Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen einen Vertrag schließen zu wollen.

1.4. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Unternehmer sind gem. § 14 natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss – Vertragsinhalt

2.1. Alle Angebote der LABOKLIN GmbH & Co. KG  sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Der Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung kommt erst dann zustande, wenn eine Probe zusammen mit einem Untersuchungsauftrag bei der LABOKLIN GmbH & Co. KG eingeht und von dieser angenommen wird. Verlangt die LABOKLIN GmbH & Co. KG bei Eingang der Probe mit dem Untersuchungsauftrag mittlerweile einen höheren Preis für die Untersuchung, dann wird sie dies dem Auftraggeber mitteilen. Dies stellt dann ein neues Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. An dieses Angebot fühlt sich LABOKLIN GmbH & Co.KG für 10 Tage gebunden. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, kommt der Vertrag direkt zustande.

2.3. Der Vertrag wird zwischen der LABOKLIN GmbH & Co. KG und der einsendenden Praxis, bzw. bei Unterschrift eines anderen Rechnungsempfängers mit diesem geschlossen.

2.4. Leistungsbeschreibungen in Printmedien und auf den Webseiten der LABOKLIN GmbH & Co. KG haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

3. Lieferzeiten – Empfangsberechtigung- Verzögerung

3.1. Die / Der voraussichtliche Lieferzeit / Bearbeitungszeitraum für die zu erbringenden Laborarbeiten entnehmen Sie bitte den Angaben der Website www.laboklin.de. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die genannten Lieferzeiten / Bearbeitungszeiträume unverbindlich sind und lediglich einen Anhaltspunkt für die / den voraussichtliche/n betriebsübliche/n Lieferzeit / Bearbeitungszeitraum bilden. Ein Anspruch auf exakte Einhaltung der /des Lieferzeiten / Bearbeitungszeitraumes besteht daher nicht. Für Verzögerungen durch Fremdverschulden (Lieferanten, Post, Kurier) haftet die LABOKLIN GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht.

3.2. Das Laborergebnis wird unabhängig vom Rechnungsempfänger der einsendenden Praxis mitgeteilt- im Einzelfall kann auf Wunsch von Praxis und Tierhalter ein zusätzlicher Versand des Ergebnisses an den Tierhalter erfolgen. Die LABOKLIN GmbH & Co. KG behält sich vor, für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand Gebühren zu erheben.

3.3. Sind Auftraggeber und Rechnungsempfänger identisch, so ist alleinig der Auftraggeber Tierarzt empfangsberechtigt für das Laborergebnis. Gibt der Auftraggeber Tierarzt als Rechnungsempfänger den Tierhalter an, so kann das Untersuchungsergebnis neben dem Auftraggeber zusätzlich dem Rechnungsempfänger zugestellt werden. LABOKLIN GmbH & Co. KG behält sich vor, die einsendende Praxis vorher darüber  in Kenntnis zu setzen.

3.4. Im Falle einer Verzögerung bei der Erstellung des Untersuchungsergebnisses, die das Labor nicht zu vertreten hat (z.B. technisch bedingte verlängerte Untersuchungszeit, verzögerte Datenübertragung), berechtigt eine verzögerte Ergebnisübermittlung nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrags.

4. Teillieferungen

Die LABOKLIN GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen von Ergebnissen berechtigt.

5. Preise

Alle auf den Untersuchungsanforderungen genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verrechnung direkt mit dem Tierhalter wird ein Preisaufschlag von 40% erhoben, der zur Deckung des erhöhten Verwaltungsaufwands dient. Eine Verrechnung mit dem Tierhalter kann nur erfolgen, wenn eine gültige Anschrift sowie eine den Auftrag anerkennende Unterschrift von diesem vorliegt. Andernfalls wird der Auftraggeber als Rechnungsempfänger angesehen.

6.  Vergütung / Fälligkeit / Verzug

6.1. Die vereinbarte Vergütung wird spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

6.2. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht aufgrund einer Vereinbarung oder nach Gesetz vorher eingetreten ist.

6.3. Die LABOKLIN GmbH & Co. KG ist berechtigt, im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz zu verlangen.

7. Nichteinlösung Lastschriften (Bankeinzug)

Für Lastschriften die mangels Deckung oder wegen Widerspruchs nicht eingelöst werden, berechnet LABOKLIN eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR an den Auftraggeber.

8. Haftung – Verjährung

8.1.Die LABOKLIN GmbH & Co. KG haftet für Schäden, die aufgrund einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung von nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Des weiteren gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern die LABOKLIN GmbH & Co. KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus auch nicht für Schäden, die aufgrund eines arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden sind.

8.2. Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen bei Dienstleistungen sowie Mängelansprüche, etwaige Aufwendungsersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche für Schäden an Leib und Leben sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatz, groben Verschuldens und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

8.2. Im Falle eines Untersuchungs- bzw. Messfehlers, den das Labor aufgrund einer mangelnden Qualitätskontrolle, eines Übertragungsfehlers oder eines ähnlich gearteten menschlichen Versagens zu vertreten hat und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, haftet die LABOKLIN GmbH & Co. KG lediglich in Höhe bis zum Rechnungsbetrag der Laborarbeit.

8.3. Messtechnisch richtige Ergebnisse, die aufgrund widriger Umstände (z.B. Probenqualität) nicht den Gesundheitszustand des Tieres widerspiegeln, sind vom Labor nicht zu verantworten.

8.4. Für die Übereinstimmung zwischen Identität der Probe und dem beprobten Tier haftet das Labor ausdrücklich nicht.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Sollte eine der vorstehenden Regelungen des Vertrags unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der anderen Regelungen und des Vertrags unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten keine gesetzlichen Regelungen vorhanden sein, verpflichten sich die Vertragsparteien hinsichtlich der unwirksamen Regelung eine neue zu schaffen, die dem wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

9.2. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung

9.3. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Untersuchungsauftrag zusammenhängen, ist das Gericht am Hauptsitz der Firma LABOKLIN GmbH & Co. KG in Bad Kissingen, ausschließlich örtlich zuständig, sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist.

9.4. Der Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort des Hauptsitzes der Firma LABOKLIN GmbH & Co. KG in Bad Kissingen.

9.5  Das zur Untersuchung übergebene Probenmaterial sowie daraus gewonnene Isolate, Krankheitserreger, biologische Daten insbesondere Nukleinsäure- oder Protein-Sequenzen, die aus den Probenmaterialien oder Reinisolaten gewonnen wurden, gehen bei Vertragsschluss in das Eigentum der Laboklin GmbH & Co. KG über. Falls damit besondere Risiken übergeben werden, etwa eine bekannte oder vermutete Infektiösität, Toxizität oder Strahlenbelastung, hat der Auftraggeber die untersuchende Institution vorher darauf hinzuweisen. Andernfalls bleibt die Pflicht zur Haftung im Schadensfall beim Auftraggeber. Die Laboklin GmbH& CO. KG ist ferner berechtigt, an den Untersuchungsmaterialien auf eigene Kosten und Gefahr weitere Untersuchungen durchzuführen und die daraus gewonnen Erkenntnisse zu verwerten und in anonymisierter Form zu publizieren.

Stand: 25.10.2023