Nachbestellung von Untersuchungen

 

Sie können zu bereits eingesandtem Probenmaterial weitere Untersuchungen nachfordern,
sofern

• die Nachbestellung innerhalb der Aufbewahrungsfrist der Proben (siehe unten) erfolgt

• die Probe genügend Material beinhaltet

• für die Untersuchung, die neu angefordert werden soll, das ggf. angegebene maximale Probenalter nicht überschritten ist (z.B. bei Morphologie, FACS)

 

Die Nachbestellungen können erfolgen

• per Mail an befund@laboklin.com oder an info@laboklin.com

• telefonisch (0971 / 7202-0) in der Telefonzentrale oder im Rahmen der Fachberatung

• per Fax an 0971 / 68546

• per Post

 

Die Aufbewahrungszeit hängt von der Art des Probenmaterials und dem Zweck der
Einsendung, d.h. der Art der ursprünglich angeforderten Untersuchung ab. Die im
Folgenden angegebenen Fristen gelten für die in Bad Kissingen untersuchten Proben
(Stand Dezember 2017).


Aufbewahrung nach klinisch-chemischen Untersuchungen, Allergietests, serologischen
Untersuchungen (Antikörpernachweise; Antigennachweise, außer solchen aus Kot):

• Serum, Heparin-Plasma, Citratplasma, EDTA-Plasma: 14 Tage

• EDTA-Blut, Heparin-Blut: 7 Tage

• Harne: 7 Tage

• Harnsteine: 7 Tage (meist wird das Material jedoch komplett für die Analyse benötigt)

• Punktate und Liquor: 7 Tage

• Blutausstriche: 7 Tage


Aufbewahrung nach bakteriologischer, mykologischer und parasitologischer
Untersuchung (kulturelle Nachweise, alle Kotuntersuchungen inkl. Antigennachweisen
aus Kot), Untersuchungen auf Maldigestion:

• Faeces: 7 Tage

• Haut/Haare, Abstriche, Harn, Milch: 14 Tage

• Punktate: 4 Wochen

• Isolierte Keime: 7 Tage


Aufbewahrung nach Erreger-Nachweis mittels PCR:

• unabhängig vom Probenmaterial (Blut, Liquor, Harn, Abstrich, Gewebe, Feder etc.):

3 Wochen

• extrahierte DNA/RNA: 1 Jahr

• Bitte beachten Sie, dass sich extrahierte DNA/RNA ausschließlich für die Nachforderung weiterer Untersuchungen mittels PCR / genetischer Methoden eignet, nicht jedoch für Untersuchungen, die ein Keimwachstum voraussetzen. Es ist daher auch nicht möglich, einen Resistenztest nachzufordern, wenn die Probe für den Erregernachweis mittels PCR eingesandt wurde.


Aufbewahrung nach histopathologischer Untersuchung:

• Nassmaterial (Gewebeproben): 3 Wochen

• Zytologie-Objektträger / Zytologie-Proben: 3 Wochen

• Paraffinblöcke und Schnitte: 5 Jahre


Aufbewahrung nach Untersuchung auf Erbkrankheiten oder Fellfarben / Bestimmung
von Rasse, Abstammung:

Aufbewahrung der extrahierten DNA: 5 Jahre

 

Aufbewahrung nach Untersuchung des Geschlechts beim Vogel:

Aufbewahrung der extrahierten DNA: 1 Jahr