Listerien können auch kulturell nachgewiesen werden (Leistung 150 Bakteriologie). Hierfür sind Faeces oder Tupfer mit Medium oder Liquor, Abortmaterial etc. einzusenden. Verdacht auf Listeriose unbedingt auf dem Untersuchungsantrag vermerken, da spezielle Nährmedien erforderlich sind. Beim Nachweis pathogener Spezies wird als zusätzliche (kostenpflichtige) Leistung ein Antibiogramm angefertigt.

Listerien sind ferner Bestandteil des Kotprofils BARF.

 

Allgemeine Informationen

Die Listeriose kann sowohl viele Tierarten, als auch den Menschen betreffen.

Listerien sind relativ kleine grampositive Stäbchen mit der Tendenz, in Ketten zu wachsen.
Die größte Bedeutung innerhalb der Gattung hat Listeria monocytogenes. Listeria ivanovii besitzt eine geringe Virulenz, ist aber pathogen für Menschen und Schafe. Der Erreger wurde auch bei Affen, die an Meningitis erkrankt waren, isoliert.

Listeriose ist überwiegend eine Erkrankung bei Schafen, die sich durch Aufnahme verdorbener Silage infizieren. Wesentlich seltener erkranken Rinder, Hühner, Schweine, Kaninchen und Ziegen. Bei Pferden, Hunden und Katzen sind Einzelfälle beschrieben.

In über 80 % der Fälle der Listeriose beim Schaf ist das Gehirn betroffen und es kommt zur Ausprägung des für diese Erkrankung charakteristischen Krankheitsbildes – die Tiere laufen im Kreis und zeigen durch meist einseitig ausfallende Hirnnerven weitere Symptome bis hin zum Festliegen.

Weitere Formen sind die septische Neugeborenen- oder Jungtierlisteriose, die Organlisteriose (z. B. Mastitiden) oder die Trächtigkeitslisteriose mit Aborten.

Listeriose (L. monocytogenes) ist in Deutschland meldepflichtig.