Sie können zu bereits eingesandtem Probenmaterial weitere Untersuchungen nachfordern, sofern

  • die Nachbestellung innerhalb der Aufbewahrungsfrist der Proben (siehe unten) erfolgt
  • die Probe genügend Material beinhaltet
  • für die Untersuchung, die neu angefordert werden soll, das ggf. angegebene maximale Probenalter nicht überschritten ist (z.B. bei Morphologie, Durchflusszytometrie). Parameter mit besonderen Anforderungen an die Präanalytik (gekühlt bzw. tiefgekühlt) können im Allgemeinen nicht nachbestellt werden.

Die Nachbestellungen können erfolgen

  • per Mail an befund@laboklin.com oder an info@laboklin.com
  • telefonisch (0971 / 7202-0) in der Telefonzentrale oder im Rahmen der Fachberatung
  • per Fax an 0971 / 68546
  • per Post

Die Aufbewahrungszeit hängt von der Art des Probenmaterials und dem Zweck der Einsendung, d.h. der Art der ursprünglich angeforderten Untersuchung ab. Die im Folgenden angegebenen Fristen gelten für die in Bad Kissingen untersuchten Proben
(Stand Dezember 2021).

Aufbewahrung nach klinisch-chemischen Untersuchungen, Allergietests, serologischen Untersuchungen (Antikörpernachweise; Antigennachweise, außer solchen aus Kot):
  • Serum, Heparin-Plasma, Citratplasma, EDTA-Plasma: 14 Tage
  • EDTA-Blut, Heparin-Blut: 7 Tage
  • Harne: 7 Tage
  • Harnsteine: 7 Tage (meist wird das Material jedoch komplett für die Analyse benötigt)
  • Punktate und Liquor: 7 Tage
  • Blutausstriche: 14 Tage
Aufbewahrung nach bakteriologischer, mykologischer und parasitologischer Untersuchung (kulturelle Nachweise, alle Kotuntersuchungen inkl. Antigennachweisen aus Kot), Untersuchungen auf Maldigestion:
  • Faeces: 7 Tage
  • Haut/Haare, Abstriche, Harn, Milch: 14 Tage
  • Punktate: 4 Wochen
  • Isolierte Keime: 7 Tage
Aufbewahrung nach Erreger-Nachweis mittels PCR:
  • unabhängig vom Probenmaterial (Blut, Liquor, Harn, Abstrich, Gewebe, Feder etc.): 3 Wochen
  • extrahierte DNA/RNA: 1 Jahr
  • Bitte beachten Sie, dass sich extrahierte DNA/RNA ausschließlich für die Nachforderung weiterer Untersuchungen mittels PCR / genetischer Methoden eignet, nicht jedoch für Untersuchungen, die ein Keimwachstum voraussetzen. Es ist daher auch nicht möglich, einen Resistenztest nachzufordern, wenn die Probe für den Erregernachweis mittels PCR eingesandt wurde.
Aufbewahrung nach histopathologischer Untersuchung:
  • Nassmaterial (Gewebeproben): 3 Wochen
  • Zytologie-Objektträger / Zytologie-Proben: 3 Wochen
  • Paraffinblöcke und Schnitte: 5 Jahre
Aufbewahrung nach Untersuchung auf Erbkrankheiten oder Fellfarben / Bestimmung von Rasse, Abstammung:

Aufbewahrung der extrahierten DNA: mindestens 5 Jahre

Aufbewahrung nach Untersuchung des Geschlechts beim Vogel:

Aufbewahrung der extrahierten DNA: 1 Jahr