Als Probenmaterial für den molekulargenetischen Nachweis von Erbkrankheiten, für Abstammungsanalysen sowie für die genetische Bestimmung von Fellfarben und Blutgruppen eignen sich EDTA-Vollblutproben (ca. 1 ml). Alternativ dazu können bei Hund und Katze Abstriche aus der Maulschleimhaut, sog. Backenabstriche, verwendet werden. Pro Tier sollten 2 Backenabstriche (ohne Transportmedium) eingeschickt werden. Für die Erstellung von DNA-Profilen bzw. Abstammungsgutachten bei Hund und Katze empfehlen wir immer die Einsendung einer Blutprobe.
Beim Pferd sind für alle genetischen Untersuchungen auch ca. 20 Haarwurzeln von Mähnen- oder Schweifhaaren zur DNA-Isolierung geeignet.

EDTA-Blut ist das am besten geeignete Probenmaterial. Es ist unbedingt erforderlich, dass als Gerinnungshemmer EDTA verwendet wird. Lithium-Heparin oder Citrat sind als Antikoagulantien ungeeignet, da sie die nachfolgende PCR inhibieren können. In sehr seltenen Fällen können auch transportbedingte Hämolyse oder extremer Stress bei der Probenentnahme dazu führen, dass kein Ergebnis erzielt werden kann. Der Anteil nicht auswertbarer Blutproben liegt mit < 1% allerdings extrem niedrig.

Backenabstriche, häufig fälschlicherweise auch als Speichelproben bezeichnet, sind ein für Gentests bei Hund und Katze gut geeignetes Probenmaterial, wenn eine korrekte Abnahme unter Einhaltung nachfolgender Regeln erfolgt:

1. Das Tier sollte ca. 1 Stunde vor Probenentnahme nichts gefressen haben. Bei Welpen bzw. Kitten ist darauf zu achten, dass sie mind. 2 Stunden nicht gesäugt worden sind, da sonst maternale Zellen das Ergebnis verfälschen können.

2. Bei der Entnahme des Abstriches sollte an der Backeninnenseite kräftig gebürstet werden, um genügend Zellen der Maulschleimhaut an den Abstrichtupfer zu bekommen. Der Gentest kann nur erfolgen, wenn genügend genetisches Material am Tupfer haftet, Speichel allein genügt in der Regel nicht für den Test. Allerdings sollte sich kein Blut an den Tupfern befinden!

3. Um Wachstum von Bakterien und Schimmelpilzen zu verhindern, sollten die Abstriche nach Probenentnahme ca. 2 – 4 Stunden getrocknet werden. Dies erfolgt am einfachsten, indem man die Probenröhrchen vorerst nicht vollständig verschließt.

Da bei den Schleimhautabstrichen deutlich weniger Zellmaterial zur Verfügung steht als bei Blutproben, gelingt es nicht immer, aus Backenabstrichen ausreichend DNA für eine genetische Untersuchung zu isolieren. Dies ist bei ca. 5% der eingesendeten Backenabstriche der Fall. Wir empfehlen pro Tier 2 Backenabstriche einzusenden, damit mehr Material für eine Untersuchung zur Verfügung steht.

Haarwurzeln können beim Pferd für die Durchführung von genetischen Untersuchungen verwendet werden. Dafür werden ca. 20 ausgezogene Mähnen- oder Schweifhaare benötigt. Werden Haarproben von mehreren Tieren genommen, sind nach jeder Probennahme die Hände sorgfältig zu reinigen – schon ein einziges Haar eines fremden Tieres kann das Ergebnis verfälschen.

Haare können z.B. in kleine Plastiktüten oder in Briefumschläge verpackt versendet werden, dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Haare in einem vom Auftrag getrennten Umschlag, der verschlossen ist, zur Einsendung kommen.

Bei Rindern aus Mehrlingsträchtigkeiten sollen aufgrund eines möglichen Blutchimärismus keine Blutproben, sondern dort, wo der Test das zulässt, Haarwurzeln, Sperma oder Gewebeproben eingesendet werden. Ausnahme hiervon ist der Zwickentest, für den eine Blutprobe zwingend erforderlich ist.

Falls die Durchführung von Gentests aus anderen als den oben genannten Probenmaterialien gewünscht ist, setzen Sie sich bitte vor Probeneinsendung mit uns in Verbindung.