Verpackung und Transport
Die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen unterliegt besonderen Anforderungen.
Der Absender ist für sein Transportgut verantwortlich (d. h. Regresspflicht für den Absender bei Schäden/Kosten durch nicht ordnungsgemäß verpackte Proben).
Bei Verpackung laut Gefahrgut-Verordnung kann kein Schaden entstehen!
Sie finden Details zu:
Bitte Kanülen nicht in den Röhrchen lassen!
Röhrchen bitte nicht zukleben! Verschlüsse halten, wenn Versandgefäß / Schutzhülle verwendet wird.
LABOKLIN News
01 / 2022 Le test IFAT pour la détection des Babesia gibsoni n'est temporairement plus disponible
01 / 2022 Test Babesia gibsoni (IFAT) momentaneamente non disponibile
01 / 2022 Babesia gibsoni IFAT Test vorübergehend leider nicht verfügbar
02 / 2021 LABOKLIN erhält TOP 100-Siegel für preisgekrönte Innovationskraft