Hinweise zu Proben geschützter Tierarten
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der u.a. VO (EG) Nr. 338/97 dürfen einige Proben (z.B. Blut und Abstriche) geschützter Tierarten (v.a. bestimmter Vögel und Reptilien) nicht von der Schweiz in die EU eingeführt werden.
Welche Tierarten betroffen sind, können Sie der Verordnung selbst entnehmen oder auf www.wisia.de recherchieren. Kot und Urin dürfen in jedem Fall immer geschickt werden. Wenn Sie selbst nach Deutschland für bestimmte Untersuchungen einschicken möchten, benötigen Sie ein CITES-Dokument sowohl aus der Schweiz als auch aus Deutschland. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon für weitere Informationen.
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