Verpackung und Transport

Die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen unterliegt besonderen Anforderungen.

Der Absender ist für sein Transportgut verantwortlich (d. h. Regresspflicht für den Absender bei Schäden/Kosten durch nicht ordnungsgemäß verpackte Proben).

Bei Verpackung laut Gefahrgut-Verordnung kann kein Schaden entstehen!

  

Sie finden Details zu:

Bitte Kanülen nicht in den Röhrchen lassen!

Röhrchen bitte nicht zukleben! Verschlüsse halten, wenn Versandgefäß / Schutzhülle verwendet wird.