Verpackung und Transport
Die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen unterliegt besonderen Anforderungen.
Der Absender ist für sein Transportgut verantwortlich (d. h. Regresspflicht für den Absender bei Schäden/Kosten durch nicht ordnungsgemäß verpackte Proben).
Bei Verpackung laut Gefahrgut-Verordnung kann kein Schaden entstehen!
Sie finden Details zu:
Bitte Kanülen nicht in den Röhrchen lassen!
Röhrchen bitte nicht zukleben! Verschlüsse halten, wenn Versandgefäß / Schutzhülle verwendet wird.
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